Bodenverbesserung durch Gründung
- waldessaum-block4
- 7. Sept. 2025
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Welche Pflanzen wuchsen dort an welcher Stelle in den Beeten? Waren es Starkzehrer wie Aubergine, Gurke, Kartoffel, Kohl- oder Kürbisarten, sollte auf einen erneuten Anbau dieser Kulturen an diesen Stellen im Beet idealerweise bis zu drei Jahre lang verzichtet werden. Denn der Boden wird „müde“, wenn ihm beim wiederholten Anbau der gleichen Pflanzen im selben Beet immer wieder die gleichen Nährstoffe entzogen werden. Es kommt zu einer Verarmung bestimmter Spurenelemente, der Anhäufung von Schaderregern im Boden und zur Anreicherung von Stoffwechselausscheidungen der Wurzeln, die das Wachstum hemmen oder Schadtiere anziehen. Setzen Sie besser auf Gründüngerpflanzen. Denn diese binden Stickstoff aus der Luft im Boden und lockern mit ihren Wurzeln verdichtete Böden wieder auf. Hier müssen die Nährstoffe erst durch Abbau gelöst werden, sodass sie ihre Wirkung langfristig entfalten. Zum einen wird dadurch das Bodenleben „gefüttert“ und zum anderen Überdüngung und Auswaschung von Nährstoffen vermieden. Organische Dünger erhöhen zudem den Humusgehalt und tragen zu einer höheren Bodenqualität bei. Bei der Gründüngung werden gezielt Pflanzen zur Bodenverbesserung angebaut, ohne dass sie geerntet werden. Gründüngerpflanzen können in Vorbereitung für den anschließenden Anbau von Gemüse ausgesät werden. Dies kann von März bis Oktober geschehen. Bei der Frühjahrsaussaat werden die Pflanzen vor der Samenreife gemäht und als dünne Mulchdecke auf dem Beet liegen gelassen oder vorsichtig in die obere Bodenschicht eingearbeitet. Bei der Herbstaussaat werden die durch kalte Nächte und Fröste abgestorbenen Pflanzenteile dann erst im Frühjahr in den Boden eingearbeitet.
Eine dichte Gründünung lässt unerwünschtem Unkraut keinen Platz zum wachsen.
Auf Starkzehrer folgt eine Gründüngung und in den beiden Folgejahren Schwach- und Mittelzehrer, bevor wieder Starkzehrer an ihren einstigen Standort zurückkehren können.
© Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V.





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