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Verbotene Pflanzen

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Regelungen zum Cannabisanbau im Kleingarten:

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Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) stellen sich viele Gartenfreunde die Frage, ob der Anbau von Cannabispflanzen auf der eigenen Parzelle erlaubt ist. Die rechtliche Lage dazu ist eindeutig: Der Anbau von Cannabis ist im Kleingarten verboten. Die gesetzliche GrundlageNach § 9 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen ausschließlich an folgenden Orten erlaubt:

  • Am offiziellen Wohnsitz

  • Am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts

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Warum gilt das nicht für den Kleingarten? Eine Kleingartenparzelle ist gesetzlich nicht als Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt bestimmt. Aus diesem Grund ist der private Anbau dort generell unzulässig. Dieses Verbot gilt flächendeckend für die gesamte Parzelle und umfasst ausdrücklich auch:

  • Das Innere der Gartenlaube

  • Die Aufzucht im Gewächshaus

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Vereinsinterne Vorschriften und Konsequenzen:

Zusätzlich zum Gesetz untersagen die verbindlichen Rahmengartenordnungen der Verbände den Anbau in Kleingartenanlagen in der Regel explizit. Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben sind keine bloßen Ordnungswidrigkeiten innerhalb des Vereins, sondern können gemäß dem KCanG strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Alle Pächter und Gartenfreunde sind daher dazu verpflichtet, diese gesetzlichen Bestimmungen und die jeweilige Gartenordnung strikt zu beachten.

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Der Vorstand

Verbotene Pflanzen

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.


Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.

 

Nadelbäume
– Tannen 
– Zeder 
– Lärchen 
– Eiben 
– Fichten 
– Erle 
– Kiefern 
– Wacholder 
– Scheinzypressen
– Mammutbäume 
– Affenschwanzbäume 
– Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)

 

Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden.

Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

 

Laubbäume
– Eiche 
– Birke 
– Ahorn 
– Esche 
– Erle 
– Buche 
– Weide 
– Kastanie 
– Walnuss 
– Pappel 
– Ginkgo 
– Eberesche

 

Ungeeignete Baumform, da diese höher als 20m werden und bereits im kleinen Stadium eine große Breite entwickeln.

 

 

Deck- und Blütensträucher
– Goldregen, Wuchshöhe bis 7m 
– Hasel 
– Zierapfel 
– Hartriegel
– Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar
– Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m
– Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m
- Schneeball

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Wirtspflanzen und Schaderreger
– Felsenbirne 
– Scheinquitte für Feuerbrand,meldepflichtig
– Haferschlehe
– Bocksdorn für Scharka Krankheit
– Feuerdorn
– Rot- und Weißdorn
– Zwergmispel (Cotoneaster)
– Wacholder aller Art für Birnengitterrost
– Korkenzieherweide für Weidenbohrer
– Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)
– Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost

 

Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird! 

 

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.

 

Neophyten und Arten, die als problematisch gelten, nicht aber verboten sind
inkl. Herkunftsregion, da sie heimische Arten verdrängen und streng kontrolliert werden müssen. Diese Arten wachsen teilweise ungehemmt und unkontrollierbar. 


- Riesenbärenklau/Herkules Staude Kaukasus (Heracleum mantegazzianum)
- Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) China, Korea, Japan
- Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) Sachalin, Kurilen
- Drüsiges Springkraut (Impatiens glaudulifera) Himalaya
- Kanadische und Riesen-Goldrute (Solidago canadensis und Solidago gigantea) Nordamerika
- Topinambur (Helianthus tuberosus) Nordamerika
- Beifußblättriges Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) Nordamerika
- Kartoffelrose (Rosa rugosa) Ostasien
- Franzosenkraut/ Kleinblütiges Knopfkraut (Galinsoga parviflora) Südamerika
- Hornfruchtiger Sauerklee (Oxalis corniculata) Mittelmeer-Länder 
- Essigbaum (Rhus typhiania) Nordamerika
 

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